Weitere Entscheidung unten: KG, 08.12.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01   

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https://dejure.org/2001,1825
OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01 (https://dejure.org/2001,1825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2001 - 7 U 83/01 (https://dejure.org/2001,1825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 7 U 83/01 (https://dejure.org/2001,1825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 VVG
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei bloßem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz; Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Grobe Fahrlässigkeit; Einzelfallentscheidung; Straßenführung; Beschilderung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsschutz und Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; AKB § 12; ; AKB § 13; ; AKB § 13 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Keine grobe Fahrlässigkeit trotz Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit um fast 100 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 90 % führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Rasen ist nicht immer grob fahrlässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 517
  • VersR 2002, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99

    Gesamtstreitwert bei selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
    Es leuchtet ein, daß eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit je nach Ausbauzustand und sonstigen Verkehrsverhältnissen als grob fahrlässig zu bewerten ist, so dass das Abstellen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung allein den Besonderheiten des einzelnen Falles nicht gerecht wird (vgl. auch OLG Köln r + s 1994, 443; OLG Koblenz OLGR 2000, 58 = Versicherungsrecht 2000 720; OLG Karlsruhe NZV 1994, 443).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1994 - 12 U 147/93

    Kein Anspruch auf Rettungskosten bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
    Es leuchtet ein, daß eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit je nach Ausbauzustand und sonstigen Verkehrsverhältnissen als grob fahrlässig zu bewerten ist, so dass das Abstellen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung allein den Besonderheiten des einzelnen Falles nicht gerecht wird (vgl. auch OLG Köln r + s 1994, 443; OLG Koblenz OLGR 2000, 58 = Versicherungsrecht 2000 720; OLG Karlsruhe NZV 1994, 443).
  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 68/77

    Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Versagung der Bauerlaubnis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
    Hiervon wäre auszugehen gewesen, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten objektiv in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen, das nicht beachtet hätte, was in der konkreten Situation jedem Autofahrer hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 16; BGH NJW 1980, 888; BGH NJW 1988, 1266; OLG Hamm Versicherungsrecht 1997, 961).
  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
    Hiervon wäre auszugehen gewesen, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten objektiv in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen, das nicht beachtet hätte, was in der konkreten Situation jedem Autofahrer hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 16; BGH NJW 1980, 888; BGH NJW 1988, 1266; OLG Hamm Versicherungsrecht 1997, 961).
  • BSG, 27.06.2017 - B 3 KR 9/17 B

    Krankengeld; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage;

    So hat das BSG insbesondere in der vom LSG zitierten Entscheidung vom 5.3.2002 (B 2 U 13/01 R - ZfS 2002, 242 = Juris RdNr 14 ff, insbes 16) ausdrücklich ausgeführt, dass der eindeutige Wortlaut des § 47 Abs. 2 S 1 SGB V für eine Ausweitung des Bemessungszeitraums keine Grundlage biete.

    Verfassungsrechtliche Bedenken ergäben sich dabei nicht (BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 13/01 R - ZfS 2002, 242 = Juris RdNr 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 4 KR 269/16
    Denn auch vor dem letzten abgerechneten Kalendermonat zugeflossene Prämien- oder Provisionszahlungen finden bei der Ermittlung des Regelentgeltes grundsätzlich keine Berücksichtigung (BSG v. 05.03.2002 - B 2 U 13/01 R - ZfS 2002, 242; Bohlken in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 47 SGB V, Rn. 74, 75).
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Rechtsprechung
   KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99   

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https://dejure.org/2000,9026
KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99 (https://dejure.org/2000,9026)
KG, Entscheidung vom 08.12.2000 - 6 U 215/99 (https://dejure.org/2000,9026)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 6 U 215/99 (https://dejure.org/2000,9026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1358
  • VersR 2002, 703
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16

    Richterablehnung wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht: Unaufschiebbarkeit der

    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335) ; BVerfGE 82, S. 30 (38) ; BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06

    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Wollte man, wie das Kammergericht (VersR 2002, 703), bereits mit der generellen Weisung des Versicherers, in Schadensfällen eine Dateiabfrage vorzunehmen, stets und sogleich das Interesse des Versicherers an Aufklärung durch seinen Versicherungsnehmer verneinen, würde der erstrebte Schutz vor Versicherungsbetrug in einen Schutz für den unredlichen Versicherungsnehmer verkehrt.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das

    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung der

    Dieser Ausgangslage steht der Fall gleich, in dem der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, denn dann ist ein Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich der Vorschäden nicht ersichtlich (OLG Oldenburg VersR 2005, 782, 783; KG VersR 2002, 703).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Die nur auszugsweise veröffentlichte, anderslautende Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2002, 703) überzeugt den Senat aus den oben genannten Gründen nicht.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 4 U 21/06

    Geltendmachung einer Diebstahlentschädigung gegen eine Teilkaskoversicherung

    Gleiches soll nach einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil vom 08.12.00 - 6 U 215/99 - VersR 2002, 703; skeptisch: OLG Saarbrücken vom 22.04.06 - 5 U 405/05-40 - r + s 2006, 277, 278) indes auch gelten, wenn der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalls stets anhand der eigenen Datenbestände und der der Versicherungswirtschaft zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind.
  • AG Kassel, 21.11.2002 - 432 C 751/02
    Soweit die Klägerin hierzu die Entscheidung des KG Berlin vom 8.12.2000 (NJW 2001, 1358) bemüht, wird übersehen; dass eine Berufung auf die Leistungsfreiheit dann ausgeschlossen ist, wenn - wie in der angeführten Entscheidung dargelegt - von Anfang an die aufklärungsbedürftigen Tatsachen bekannt sind.
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